Arzneimittelsicherheit und Artenschutz

Immer wieder hört man bezüglich Artenschutz und Sicherheit kritische Stimmen im Zusammenhang mit TCM. Zum Teil ist diese Kritik auch berechtigt. Tigerknochen, Rhinozeroshorn und Bärengalle sind Beispiele für Produkte, die in der Chinesischen Medizin eine Bedeutung haben und früher auch verwendet wurden. Man muss aber auch bedenken, dass diese Mittel in die Pharmakopöe aufgenommen wurden, als noch ein Gleichgewicht zwischen Mensch und Tier herrschte. Leider sind solche Produkte auf dem Schwarzmarkt auch heute immer noch erhältlich. Wichtig hierzu ist, dass diese Produkte aber keineswegs immer nur wegen einer angeblich potenzfördernden Wirkung eingenommen werden. Rhinozeroshorn zum Beispiel wurde traditionell bei akutem, hohem und lebensbedrohlichem Fieber v.a. bei Kindern eingesetzt und wäre hochwirksam. Zum Glück sind einige aus gefährdeten Arten hergestellte Arzneien heute in China verboten. Die Regierung lenkt immer mehr ein und beugt sich dem internationalen Druck.

In der Schweiz hält man sich diesbezüglich streng an die CITES-Liste. Diese Liste zeigt bedrohte Tier- und Pflanzenarten auf, und wie solche genutzt werden dürfen. Ungefähr 50 Spezies der rund 600 gängigen chinesischen Arzneimittel sind auf der CITES-Liste oder auf der roten Liste der IUCN zu finden.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Vom Aussterben bedroht sind die Wildformen. Einige dieser Pflanzen werden heute aber gezüchtet und können so ohne Bedenken verwendet werden. In der Schweiz gelangen nur zertifizierte Produkte auf den Markt.

Dank strengen, gesetzlichen vorgeschriebenen Kontrollen, welche die schweizerischen Apotheken durchführen müssen, können wir uns über die Qualität der angebotenen Arzneien sicher sein. Als weitere Kontrollinstanz fungiert die Swissmedic (Schweizerische Arzneimittelbehörde). Diese Behörde prüft Wesen, Merkmale und allfällige Gesundheitsrisiken der chinesischen Arzneien.